Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger arbeiten bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und in der Justizverwaltung. Sie sind ein selbständiges Organ der Rechtspflege. Die Aufgaben, die ihnen durch das Gesetz zur selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen werden, waren früher zumeist den Richterinnen und Richtern vorbehalten.
https://www.fhr.nrw.de/behoerde/behoerdenvorstellung/index.php